Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
Stand: Oktober 2026
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist:
Griffith Consulting
Inhaberin: Dr. Marei Griffith
Am Sahlenburger Strand 3
27476 Cuxhaven
Deutschland
E-Mail: info@griffith-consult.de
2. Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu gehören beispielsweise Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Website, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder zur Erfüllung bestehender Vertragsverhältnisse erforderlich ist oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO sowie – sofern eine Einwilligung eingeholt wird – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
3. Aufruf unserer Website und Server-Log-Dateien
Beim Aufruf unserer Website werden durch den Webserver beziehungsweise unseren Hosting-Anbieter technisch erforderliche Daten verarbeitet.
Hierzu können insbesondere gehören:
IP-Adresse des zugreifenden Geräts
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
aufgerufene Seite bzw. Datei
übertragene Datenmenge
verwendeter Browser und Browserversion
verwendetes Betriebssystem
Referrer-URL
Statusmeldungen des Servers
Die Verarbeitung erfolgt, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb der Website zu gewährleisten sowie technische Fehler und mögliche Angriffe erkennen und nachvollziehen zu können.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren, technisch funktionsfähigen und zuverlässigen Betrieb unserer Website.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Aufklärung von Sicherheitsvorfällen erforderlich ist.
4. Hosting
Für die Bereitstellung unserer Website nehmen wir die Leistungen eines Hosting-Anbieters in Anspruch.
Der Hosting-Anbieter verarbeitet im Rahmen seiner Leistungen insbesondere technische Verbindungs- und Nutzungsdaten, die zur Bereitstellung und zum sicheren Betrieb der Website erforderlich sind.
Soweit der Hosting-Anbieter personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
5. Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon
Wenn Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Dabei können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
Name
Unternehmen bzw. Organisation
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Inhalt Ihrer Anfrage
sonstige von Ihnen freiwillig mitgeteilte Informationen
Wenn Ihre Anfrage auf den Abschluss oder die Durchführung eines Vertrags gerichtet ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
In sonstigen Fällen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der sachgerechten Bearbeitung eingehender Anfragen und der Kommunikation mit Interessenten und Geschäftspartnern.
Die Daten werden gelöscht, wenn die Anfrage abschließend bearbeitet wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Griffith Consulting
Inhaberin: Dr. Marei Griffith
Am Sahlenburger Strand 3
27476 Cuxhaven
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Konzeptions-, Analyse-, Projekt- und sonstige Dienstleistungen zwischen Griffith Consulting, Inhaberin Dr. Marei Griffith, und ihren Auftraggebern.
Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich insbesondere aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Griffith Consulting und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn Griffith Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote von Griffith Consulting sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
3. Leistungen von Griffith Consulting
Griffith Consulting erbringt die vereinbarten Beratungs- und Dienstleistungen nach bestem Wissen und mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen um Dienstleistungen und nicht um die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolgs.
Empfehlungen, Einschätzungen und Konzepte beruhen auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen sowie den vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben.
Die unternehmerische Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen sowie die Verantwortung für daraus resultierende Maßnahmen verbleiben beim Auftraggeber.
Griffith Consulting ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Mitarbeiter oder externe Fachkräfte einzusetzen, soweit dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Griffith Consulting alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
Verzögerungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von Griffith Consulting.
Entsteht aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information des Auftraggebers zusätzlich berechnet werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuell vereinbarten Vergütung.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Notwendige und mit dem Auftraggeber abgestimmte Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern diese nicht ausdrücklich in der vereinbarten Vergütung enthalten sind.
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei längerfristigen Projekten oder umfangreichen Aufträgen kann Griffith Consulting angemessene Abschlagszahlungen oder monatliche Abrechnungen vereinbaren.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Termine und Leistungserbringung
Vereinbarte Termine und Leistungszeiträume werden von Griffith Consulting nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögert sich die Durchführung aufgrund von Umständen, die Griffith Consulting nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Erkrankung, Ausfall technischer Infrastruktur oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine vertragsgemäße Leistungserbringung vorübergehend unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Griffith Consulting informiert den Auftraggeber in einem solchen Fall schnellstmöglich und stimmt gegebenenfalls einen Ersatztermin mit ihm ab.
7. Absage vereinbarter Beratungstermine
Vereinbarte Einzeltermine, Workshops oder Besprechungen können vom Auftraggeber kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, sofern dies mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.
Bei kurzfristigeren Absagen kann Griffith Consulting den tatsächlich entstandenen und nicht anderweitig vermeidbaren Aufwand berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen, Workshops oder umfangreichere Projekte bleiben hiervon unberührt.
8. Vertraulichkeit
Griffith Consulting behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich.
Vertrauliche Informationen dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit dies nicht zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrags.
