Governance & Executive Responsibility

Wenn aus einem Managementproblem ein Governance-Problem wird

Geschäftsführer und CEOs sind verpflichtet, im Interesse des Unternehmens zu handeln und tragen eigene Organ- und Führungsverantwortung. Gleichzeitig können insbesondere innerhalb von Konzernstrukturen wichtige Entscheidungen stark von Gesellschaftern, Muttergesellschaften, Boards, Konzernfunktionen oder anderen Stakeholdern beeinflusst werden. Dabei kann es zu Governace- und Verantwortungkonflikten kommen.

Dadurch können Situationen entstehen, in denen unklar wird...

Warum diese Perspektive wichtig ist

Viele Governance-Fragen erscheinen zunächst nicht als Rechtsfragen. Sie treten zuerst als normale Managementanforderungen auf: „Bitte setzen Sie das um.“ „Tätigen Sie diese Investition nicht.“ „Stoppen Sie dieses Projekt.“ „Der Gesellschafter erwartet eine andere Entscheidung.“ Erst später kann deutlich werden, dass Entscheidungsbefugnis und Organverantwortung auseinandergefallen sind. Dennoch haften Geschäftsführer in Deutschland umfassend für die Konsquenzen auf ihre Gesellschaft, besonders wenn die Anweisung druch die Gesellschafter nicht explizit dokumentiert wurde.

Daher stellen sich die Fragen: 

  • Welche Entscheidung ist tatsächlich meine – und wer trägt die Verantwortung für die Alternative? 
  • Wer hat tatsächlich das Entscheidungsrecht? Und wo beeinflusst es die Halftungsrisiken der Geschäftsfürhung?
  • Wann trifft ein Gesellschafter oder eine Muttergesellschaft faktisch die Entscheidung?
  • Wie sollten dann unterschiedliche Positionen und Entscheidungswege dokumentiert werden?
  • Wo endet unternehmerisches Ermessen und wo beginnt eine rechtliche Governance-Frage?
  • Wann sollte unabhängiger Rechtsrat eingeholt werden?

Diese Grenze frühzeitig zu erkennen, kann sowohl für die Führungskraft als auch für die Organisation entscheidend sein.

Governance Sparring

Griffith Consulting unterstützt Führungskräfte dabei, solche Situationen zu erkennen und zu strukturieren. Die Arbeit kann umfassen:

  • Trennung der wirtschaftlichen Fragestellung von der Governance-Frage
  • Abbildung von Stakeholdern, formalen Verantwortlichkeiten und tatsächlichen Entscheidungswegen
  • Identifikation der Fragen, die spezialisierten Rechtsrat erfordern
  • Vorbereitung eines prägnanten sachlichen und managementbezogenen Briefings für Rechtsberater
  • Formulierung der Fragen, die juristisch geklärt werden müssen
  • Vorbereitung auf bzw. gegebenenfalls Teilnahme an Managementgesprächen mit Rechtsberatern
  • Besprechung der Managementimplikationen externer Rechtsberatung mit der Führungskraft
  • Übertragung der rechtlichen Klärung in praktische Entscheidungswege, Dokumentation und Managementmaßnahmen

Keine Rechtsberatung

Griffith Consulting erbringt keine Rechtsberatung. Sobald gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, haftungsrechtliche oder andere juristische Fragen wesentlich werden, muss spezialisierter Rechtsrat hinzugezogen werden. 

Die Rolle von Griffith Consulting besteht darin, die Führungskraft dabei zu unterstützen, die Fragestellung zu erkennen, die richtigen Fragen zu formulieren, das Managementbriefing vorzubereiten und die Auswirkungen der Entscheidungsfindung zu verstehen.

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